EASTKAP
Kündigung
Die Kanzlei EASTKAP berät Arbeitnehmer bei drohenden oder bereits ausgesprochenen Kündigungen. Diese scheitern oftmals bereits an Formerfordernissen, die der Arbeitgeber nicht eingehalten hat (z.B. Fristen, Schriftformerfordernis, Begründungserfordernis etc.). Ferner sind auch nur die wenigsten Kündigungen inhaltlich berechtigt (z.B. Kündigungsgründe, Sozialauswahl, keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit etc.). Auch gelingt nur den wenigsten Arbeitgebern eine Dokumentation und ein Nachweis der zur Kündigung berechtigenden Umstände. Nach unserer Erfahrung ist die Mehrheit der Kündigungen angreifbar und rechtlich nicht haltbar.
Frist
Der Arbeitnehmer kann dann entweder seinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder gegebenenfalls eine Abfindungszahlung durchsetzen. Hierbei ist vom Arbeitnehmer unbedingt die dreiwöchige Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage einzuhalten. Lässt der Arbeitnehmer diese verstreichen, ist auch die unberechtigte Kündigung wirksam. Ein schnelles Handeln ist erforderlich – wir unterstützen Sie dabei.
Freistellung und Abfindung
Wir haben umfassende Erfahrung mit dem Umgang von Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen. Durch unsere Erfahrung auf Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite können wir Sie umfassend strategisch beraten und die Taktiken des Arbeitgebers vorhersehen. Möchten der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber nicht mehr an dem Beschäftigungsverhältnis festhalten, erzielen wir für unsere Mandanten in der Regel bezahlte Freistellungen und hohe Abfindungszahlungen.
Abfindungshöhe
Obwohl es keinen gesetzlich garantierten Abfindungsanspruch gibt (außer in den Fällen der §§ 1a, 9, 10 KSchG), erzielen wir regelmäßig Abfindungen in Höhe von 0,5-1,0 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr, oftmals auch höher. Das heißt, waren Sie z.B. insgesamt 10 Jahre und zu einem letzten Monatsgehalt von EUR 5.000,00 (brutto) beschäftigt, könnten wir eine mögliche Abfindung in Höhe von EUR 25.000-50.000 für Sie erzielen. Hier kommt es allein auf die Erfahrung und Verhandlungsexpertise Ihrer Anwälte an. Setzen Sie daher auf uns!
Arbeitszeugnis und Arbeitslosengeld
Selbstverständlich wirken wir auch auf ein ordentliches berufsförderndes Arbeitszeugnis hin und dass Sie keine Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld bekommen. Diese drohen vor allem bei fristlosen Kündigungen.
Kein Risiko
Unsere Gebühren zahlen Sie erst, wenn Sie Ihre Abfindung vom Arbeitgeber erhalten haben. Wir berechnen für unsere Tätigkeit lediglich die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, welche sich nach dem Gegenstandswert richten. Die Gebühren erläutern wir Ihnen transparent im Vorfeld. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, trägt diese grundsätzlich die Kosten.
Nutzen Sie jetzt unser untenstehendes Formular für eine unverbindliche kostenlose Anfrage und wir melden uns umgehend bei Ihnen mit einer ersten Kurzeinschätzung.
Unverbindliche Anfrage wegen Kündigung
Kontaktieren Sie uns gerne direkt per E-Mail an kanzlei@eastkap.de oder über das nachfolgende Kontaktformular. Je genauer und mehr der nachfolgenden Felder Sie ausfüllen, desto besser können wir Ihnen unsere Ersteinschätzung zukommen lassen.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen