Für Verträge mit der Einzelkanzlei Rechtsanwalt Daniel Wagner, Kiehlufer 9, 12059 Berlin, c/o Zelle (nachfolgend „Kanzlei“), die auf die Erteilung von rechtlichem Rat und Auskunft durch einen Rechtsanwalt, eine anwaltliche Geschäftsbesorgung (z. B. außergerichtliche Vertretung des Mandanten, Erstellung von Verträgen etc.) oder die Vertretung des Auftraggebers in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren zum Gegenstand haben (nachfolgend: „Mandat“ oder „Beratungsleistung“), gelten folgende allgemeine Mandatsbedingungen; diese gelten auch für die Vertragsanbahnung sowie Folgeverträge mit dem Auftraggeber (nachfolgend „Mandant“):
Diese allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle von dem Rechtsanwalt zu erbringenden Leistungen, die in der Mandats- und Vergütungsvereinbarung für das jeweilige Projekt/Mandat näher beschrieben sind. Die Regelungen in der Mandats- und Vergütungsvereinbarung gehen diesen allgemeinen Mandatsbedingungen bei abweichendem Inhalt vor.
Ein Mandat kommt durch die Annahme eines entsprechenden Angebots des Mandanten zustande. Vertragspartner des Mandanten ist die oben genannte Kanzlei bzw. der oben genannte Rechtsanwalt; sofern nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf die Bearbeitung durch einen bestimmten Rechtsanwalt oder Mitarbeiter der Kanzlei. Der Umfang des Mandats ergibt sich aus dem durch den Mandatsantrag des Mandanten begrenzten Mandatsvertrag. Sofern nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich anders vereinbart
Im Rahmen seines Tätigwerdens wird der beratende Rechtsanwalt insbesondere folgende Leistungen erbringen:
Rechtliche Prüfung. Der Rechtsanwalt wird die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten.
Verschwiegenheit. Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was dem Rechtsanwalt im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Der Rechtsanwalt ist jedoch berechtigt, zur Erfüllung eigener steuerlicher Pflichten den Finanzbehörden die allgemeine Mandatsbeziehung (Name, Adresse, Umsatzsteuer-ID des Mandanten, Gegenstand des Mandats und Höhe der Vergütung) offenzulegen. Keine Verschwiegenheitsverpflichtung gilt bei der Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten (siehe Ziffer 6).
Verwahrung von Geldern. Für den Mandanten eingehende Gelder wird der Rechtsanwalt treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser allgemeinen Mandatsbedingungen – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle ausbezahlen.
Datensicherheit. Der Rechtsanwalt wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Datenverlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen.
Die Mandatsbearbeitung erfordert die Beachtung insbesondere der folgenden Obliegenheiten des Mandanten:
Umfassende Information. Der Mandant wird den Rechtsanwalt über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß informieren und ihm sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängende Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten und sämtliche von diesen während der Mandatsbearbeitung erhaltene Informationen an den Rechtsanwalt weiterleiten.
Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung. Der Mandant wird den Rechtsanwalt bei Änderung seiner Kontaktdaten umgehend informieren und bei einer Unerreichbarkeit von mehr als einer Woche für eine Vertretung sorgen.
Prüfung von Mitteilungen des Rechtsanwalts. Der Rechtsanwalt darf den Angaben des Mandanten ohne eigene Nachprüfung vertrauen und die vom Mandanten mitgeteilten Tatsachen seiner Sachbearbeitung zugrunde legen. Der Mandant wird die ihm von dem Rechtsanwalt übermittelten Nachrichten, Entwürfe und Schreiben sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig wiedergegeben sind.
Mandantenerfassungsbogen. Der Mandant übermittelt seine personenbezogenen Daten und Informationen (auch ggf. des Unternehmens) zur Speicherung und Verarbeitung im Zusammenhang mit dem erteilten Mandat.
Die Abrechnung des Mandats erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), soweit nicht eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt geschlossen wurde. Wurde eine Vergütung auf Stundenbasis beschlossen, so stellt der Rechtsanwalt die erbrachten Leistungen einschließlich der mandatsbezogenen Reisezeit auf der Grundlage des tatsächlichen Zeitaufwands zu den in der Mandats- und Vergütungsvereinbarung vereinbarten Stundensätzen auf der Basis von jeweils 6 Minuten (0,1 Stunden) in Rechnung.
Die für die Tätigkeit des Rechtsanwalts nach dem RVG anfallenden Gebühren richten sich, mit Ausnahme von Strafsachen oder bestimmten sozialrechtlichen Angelegenheiten, nach dem Gegenstandswert des Mandats und/oder nach einer gesondert vereinbarten Vergütungsvereinbarung. Eine Anrechnung der Erstberatungsgebühr auf weitere Gebühren wird hiermit – soweit rechtlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Rechtsanwalt aufgrund von § 49b Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet ist, für die Tätigkeit vor den Gerichten mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anfallenden Gebühren zu berechnen, soweit nicht ausnahmsweise etwas anderes vorgesehen ist. Der Rechtsanwalt weist den Mandanten gemäß § 49b Abs. 5 BRAO darauf hin, dass sich die Gebühren für anwaltliche Leistungen nach dem RVG nach dem Gegenstandswert richten.
Werden in außergerichtlichen Angelegenheiten niedrigere als die im RVG vorgesehenen Gebühren vereinbart, so ist eine solche Vereinbarung nur verbindlich, wenn sie mindestens in Schrift- oder Textform geschlossen wurde.
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten gegen die gegnerische Partei besteht; in solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung des Rechtsanwalts einen angemessenen Vorschuss zu leisten und nach Beendigung des Mandats die Zahlungsansprüche des Rechtsanwalts vollständig auszugleichen; dies gilt unabhängig davon, ob dem Mandanten in diesem Zusammenhang Zahlungs- bzw. Erstattungsansprüche gegen eine Rechtsschutzversicherung, die Gegenseite oder Dritte zustehen.
Die Vergütung des Rechtsanwalts wird 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Ist der Mandant mit der Zahlung in Verzug, so ist der Rechtsanwalt während des Verzugs unter Beachtung der berufsrechtlichen Regelungen berechtigt, die Leistungen aus dem betroffenen Auftrag bis zur vollständigen Zahlung des ausstehenden Rechnungsbetrags (einschließlich Verzugszinsen) einzustellen.
Zur Sicherung der Zahlungsansprüche des Rechtsanwalts gegen den Mandanten tritt der Mandant hiermit sämtliche gegenüber der Gegenseite, seiner Rechtsschutzversicherung oder sonstigen Dritten bestehende, auf Zahlung von Geld gerichtete Ansprüche an den dies annehmenden Rechtsanwalt ab.
Sofern der Mandant die Inanspruchnahme einer von ihm unterhaltenen Rechtsschutzversicherung wünscht und den Rechtsanwalt beauftragt, Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, ist der Rechtsanwalt unwiderruflich von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung befreit.
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass durch die Einholung der Kostendeckungszusage durch den Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG aus dem Gegenstandswert anfällt. Gegenstandswert sind die voraussichtlich zu erwartenden Kosten für diejenige Angelegenheit, für die Kostendeckung angefragt wird.
Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung führt zu keiner Änderung der Vertrags- und Leistungsbeziehung zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt; der Rechtsanwalt wird seine Leistung ausschließlich für und gegenüber dem Mandanten erbringen und in Rechnung stellen, der Mandant wird umgekehrt die geschuldete Vergütung gegenüber dem Rechtsanwalt begleichen. Bei dem Rechtsanwalt eingehende Erstattungsleistungen wird der Rechtsanwalt umgehend an den Mandanten auskehren, soweit durch den Mandanten kein Zahlungsrückstand bei dem Rechtsanwalt besteht.
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass eine Versicherungsleistung im Hinblick auf die Vergütung des Rechtsanwalts in der Regel nur die gesetzlichen Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzüglich eines nach dem Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts umfasst und die Versicherungsleistung in der Regel nicht zu einer vollständigen Deckung seines finanziellen Aufwands für die anwaltliche Beratung und Vertretung führt.
Der Mandant ist einverstanden, dass der Rechtsanwalt gemäß § 86 Versicherungsvertragsgesetz i. V. m. den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Rechtsschutzversicherer in der Regel Kostenerstattungen in dem Umfang unmittelbar an die Rechtsschutzversicherung auskehrt, in dem die Rechtsschutzversicherung Leistungen gegenüber dem Mandanten erbracht hat.
Soweit nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich ein bestimmter Kommunikationsweg und ggf. Vorkehrungen gegen Zugriffe Dritter vereinbart wurden, kommt der Rechtsanwalt seiner Informationspflicht durch die Nutzung eines der vom Mandanten mitgeteilten Kommunikationswege nach. Die insoweit vom Mandanten mitgeteilten Kontaktdaten sind bis zur Mitteilung einer Änderung maßgeblich.
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation über digitale bzw. elektronische Kommunikationsmittel und insbesondere per E-Mail nicht vor Zugriffen Dritter geschützt ist, sofern bei Sender und Empfänger nicht technische Vorkehrungen (insbesondere Verschlüsselung, keine Verwendung des HTML-Formats) getroffen wurden.
Die Haftung des Rechtsanwalts für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit wird durch eine mit dem Mandanten im Einzelfall in Textform getroffene Vereinbarung auf die Höhe der Mindestversicherungssumme von 250.000,00 EUR je Schadensfall begrenzt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung i. V. m. § 51 Abs. 4 S. 1 BRAO). Diese Vereinbarung ist in der Mandats- und Vergütungsvereinbarung enthalten und geht diesen Mandatsbedingungen vor. Wird eine solche Vereinbarung nicht getroffen, haftet der Rechtsanwalt nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbegrenzung gilt in keinem Fall bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für eine Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
Die Kanzlei hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die je Versicherungsfall EUR 250.000,00 abdeckt (maximal EUR 1.000.000,00 pro Versicherungsjahr). Sofern der Mandant wünscht, eine über diesen Betrag hinausgehende Haftung abzusichern, besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Mandanten abgeschlossen werden kann.
Rechte aus dem Mandat dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Kanzlei abgetreten werden.
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle in Deutschland für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin. Die Kanzlei ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Als Gerichtsstand wird der Sitz der Kanzlei vereinbart, sofern der Mandant Unternehmer ist oder der Mandant nach Erteilung seines Mandatsauftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Leistungsort der Kanzlei ist der Sitz der Kanzlei, es sei denn, es wird schriftlich ein anderer Leistungsort ausdrücklich vereinbart.
Die nachfolgenden Informationen zu einem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (Anlage 1) und die Datenschutzhinweise (Anlage 2) sind wesentliche Bestandteile dieser allgemeinen Mandatsbedingungen.
Das Rechtsverhältnis zwischen der Kanzlei und dem Mandanten wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Eine Kündigung durch die Kanzlei kann jedoch nur unter Beachtung der berufsrechtlichen Vorschriften erfolgen, d. h. nicht zur Unzeit.
Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mandanten und der Kanzlei gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Abweichungen von dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel selbst. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Mandatsbedingungen oder der Mandats- und Vergütungsvereinbarung ganz oder teilweise ungültig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden („fehlerhafte Bestimmung“), so berührt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine fehlerhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieser allgemeinen Mandatsbedingungen bzw. der Mandats- und Vergütungsvereinbarung vereinbart hätten, wenn ihnen die Mangelhaftigkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Beruht die Fehlerhaftigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren, das dem ursprünglichen Maß möglichst nahekommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die allgemeinen Mandatsbedingungen oder die Mandats- und Vergütungsvereinbarung unvollständige Bestimmungen oder Lücken enthalten. Es ist der ausdrückliche Wunsch der Parteien, dass diese salvatorische Klausel nicht nur zu einer Umkehr der Beweislast führt, sondern dass § 139 BGB in vollem Umfang abbedungen wird.
Sofern der Mandant Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, das Mandat ausschließlich unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln i. S. d. § 312c Abs. 2 BGB zustande kam und der Vertragsschluss im Rahmen eines von dem Rechtsanwalt für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystems erfolgte, steht dem Mandanten ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwalt Daniel Wagner, Kiehlufer 9, c/o Zelle, 12059 Berlin, E-Mail: kanzlei@eastkap.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Verlust des Widerrufsrechts. Ihr Widerrufsrecht erlischt mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn Sie vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Dieser Hinweis ist nicht Bestandteil des amtlichen Musters der Widerrufsbelehrung.
Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An Rechtsanwalt Daniel Wagner, Kiehlufer 9, c/o Zelle, 12059 Berlin, E-Mail: kanzlei@eastkap.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*) / erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Verantwortlicher i. S. d. Datenschutzgesetze ist Rechtsanwalt Daniel Wagner, Kiehlufer 9, 12059 Berlin, c/o Zelle.
Kontaktaufnahme des Mandanten. Bei einer Kontaktaufnahme des Mandanten werden die vom Mandanten übermittelten personenbezogenen Daten gespeichert. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantwortung der Anfrage verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, wenn die Anfrage auf einen Vertragsschluss gerichtet ist. Die Daten werden gelöscht, wenn der Zweck der Verarbeitung wegfällt, z. B. die Anfrage abschließend beantwortet ist. Mündet die Anfrage in ein Mandatsverhältnis, werden die Daten spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Rechte des Mandanten. Dem Mandanten stehen im Zusammenhang mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten die Rechte auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) zu. Der vollständige Wortlaut dieser Rechte ist in unserer Datenschutzerklärung wiedergegeben.
Fassung M-2.0 · Stand 22.08.2026 · Kanzlei EASTKAP, Rechtsanwalt Daniel Wagner. Als PDF herunterladen.