Verbraucher · FernUSG · BGH 2024

Coaching-Rückabwicklung nach FernUSG.

Wer ein Online-Coaching gebucht hat, dessen Anbieter keine ZFU-Zulassung besitzt, kann nach § 7 FernUSG die volle Rückzahlung verlangen — auch als Unternehmer.

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~ 2 Min.  ·  Kostenfrei & anonym  ·  Keine E-Mail nötig

1.000 €Festpreis inkl. USt
0 €Mit Rechtsschutz
48 hErstprüfung
BGH 2024III ZR 176/23
RAK Berlin10 Jahre RA-Erfahrung

Wann Sie Geld zurückfordern können.

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verlangt für Fernlehrgänge eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Fehlt sie, ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig — gezahlte Beträge können nach § 812 Abs. 1 BGB zurückgefordert werden. Laufende Ratenzahlungen entfallen für die Zukunft.

Der BGH hat am 12. September 2024 (III ZR 176/23) klargestellt: Das FernUSG gilt auch gegenüber Unternehmern. Entscheidend ist nicht Ihre Verbraucher- oder Unternehmer­eigenschaft, sondern ob das Angebot als Fernunterricht zu qualifizieren ist — räumliche Trennung und Lernerfolgs­kontrolle als Kernmerkmale.

So rechnen wir ab

Zwei transparente Wege — je nach Ihrer Situation.

Ohne Rechtsschutz
1.000 €
Brutto inkl. 19 % USt · alles inklusive
  • Vertragsprüfung (KI-gestützt, in 48 h)
  • Anwaltliches Forderungsschreiben
  • Außergerichtliche Korrespondenz
  • Erst-Verhandlung mit dem Anbieter
  • Auslagen (Post, Kopien) inklusive
Anzahlung 500 € bei Mandatsannahme · Rest nach Abschluss. Gerichtliche Durchsetzung wird separat nach RVG abgerechnet.
Mit Rechtsschutz
0 € für Sie
Abrechnung nach RVG über Ihren Versicherer
  • Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer
  • Abrechnung direkt mit dem Versicherer
  • Kein Eigenanteil bei Deckungszusage
  • Außergerichtlich und gerichtlich abgedeckt
  • Selbstbehalt bitte beim Versicherer prüfen
Wir klären Deckung und Selbstbehalt vor Mandatsannahme. Bei Ablehnung durch Versicherer gilt das Festpreis-Modell links.

Die Pauschale basiert auf einer Vergütungs­vereinbarung nach § 3a RVG. Der Betrag kann höher sein als die gesetzliche Vergütung nach RVG; dafür erhalten Sie kalkulierbare Gesamtkosten und eine beschleunigte Bearbeitung durch KI-Einsatz. Im Obsiegensfall erstattet die Gegenseite regelmäßig nur die gesetzliche RVG-Vergütung — die Differenz zur Pauschale tragen Sie selbst.

Ablauf

In vier Schritten zur Rückforderung.

01
Vertragsprüfung

Kostenlose Erstprüfung Ihres Coaching-Vertrags binnen 48 Stunden nach Eingang der Unterlagen.

02
Außergerichtliche Rückforderung

Anwaltliches Forderungsschreiben mit Fristsetzung an den Coaching-Anbieter; Pauschalpreis-Modell.

03
Gerichtliche Durchsetzung

Klageerhebung bei Zahlungsverweigerung; Bearbeitung im standardisierten Massenverfahren.

04
Vollstreckung

Vollstreckung des Titels; Koordination mit Insolvenzrecht bei Anbieter-Insolvenz.

Häufig gestellte Fragen

Was Mandanten vor dem Erstgespräch typischerweise fragen.

Mein Coaching-Anbieter hat keine ZFU-Zulassung — was bedeutet das?

Ein Fernlehrgang im Sinne des § 1 FernUSG braucht eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Fehlt sie, ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig. Sie können geleistete Zahlungen nach § 812 Abs. 1 BGB zurückfordern. Voraussetzung ist jedoch, dass das Angebot überhaupt unter das FernUSG fällt — entscheidend sind insbesondere die räumliche Trennung und die Lernerfolgskontrolle.

Gilt das auch, wenn ich als Unternehmer (UG, GmbH, Einzelunternehmer) gebucht habe?

Ja. Der BGH hat mit Urteil vom 12. September 2024 (III ZR 176/23) klargestellt, dass das FernUSG auch auf Unternehmer anwendbar ist. Entscheidend ist nicht Ihre Verbraucher- oder Unternehmer­eigenschaft, sondern ob das Angebot inhaltlich als Fernunterricht zu qualifizieren ist (Lernerfolgskontrolle, räumliche Trennung).

Wann verjährt mein Anspruch?

Rückforderungsansprüche aus § 812 BGB verjähren regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende, gerechnet ab Kenntnis. Wer 2023 abgeschlossen hat, sollte spätestens 2026 prüfen lassen. Bei älteren Verträgen sind Hemmungs- und Anlauf­tatbestände individuell zu prüfen.

Kann ich laufende Ratenzahlungen sofort stoppen?

Ist der Vertrag nach § 7 FernUSG nichtig, entfällt die Zahlungspflicht für die Zukunft. SEPA-Lastschriften können — anwaltlich begleitet — widerrufen werden. Das Vorgehen besprechen wir individuell im Erstgespräch.

Was kostet mich das Verfahren genau?

Mit Rechtsschutzversicherung: 0 € Eigenanteil, sofern der Versicherer die Deckung zusagt — wir stellen die Deckungsanfrage für Sie. Ohne Rechtsschutz greift unser Festpreis von 1.000 € brutto für die vollständige außergerichtliche Bearbeitung. Eine eventuell erforderliche gerichtliche Durchsetzung wird separat nach RVG abgerechnet.

Mein Coach bestreitet, dass das FernUSG anwendbar ist — was nun?

Die BGH-Rechtsprechung legt das Merkmal der Lernerfolgskontrolle weit aus — bereits regelmäßiges Feedback in Coaching-Calls, individuelle Aufgaben-Reviews oder strukturierte Modul-Abschlüsse genügen. Wir prüfen Ihre konkrete Vertrags­ausgestaltung gegen die aktuelle Rechtsprechungslage.

Was ist, wenn der Anbieter Insolvenz angemeldet hat?

Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle ist möglich. Parallel prüfen wir Haftungs­möglichkeiten gegen handelnde Geschäftsführer (§ 826 BGB, § 15b InsO) und gegen vermittelnde Dritte.

Wie lange dauert das Verfahren?

Außergerichtlich: 4–10 Wochen ab Zusendung der Unterlagen. Gerichtlich: 6–18 Monate bis zum erstinstanzlichen Urteil. Wir kommunizieren Status alle drei Wochen proaktiv.

Ihre Frage ist nicht dabei? Starten Sie den Coaching-Check — er klärt die häufigsten Konstellationen in zwei Minuten.

Lieber persönlich sprechen?

Rufen Sie unter T +49 170 9926903 an oder schreiben Sie an kanzlei@eastkap.de.

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