Rechtsdurchsetzung vor Gericht.
Wenn außergerichtliche Einigung nicht zum Ziel führt, vertreten wir Mandanten vor den ordentlichen Gerichten aller Instanzen — von Amtsgericht bis Bundesgerichtshof.
Unsere Leistungen
- Erstellung von Klage- und Klageerwiderung, Replik, Duplik
- Einstweilige Verfügungen, Arrest, Sicherungsanordnungen
- Berufung, Revision, Verfassungsbeschwerde bei Grundrechtsverletzungen
- Mahn- und Vollstreckungsverfahren, Zwangsvollstreckung in Forderungen und Mobilien
- Selbständige Beweisverfahren
- Schiedsverfahren: Ad-hoc und institutionell (DIS, ICC)
Strategische Prozessführung
Nicht jeder Streit gehört vor Gericht. Vor Klageerhebung prüfen wir Erfolgsaussichten, Kosten-Nutzen-Verhältnis und alternative Streitbeilegung. Wenn der Prozess die richtige Wahl ist, führen wir ihn konsequent — im Interesse des Mandanten.