Vermögen nachhaltig binden.
Stiftungen sind Instrumente der Vermögensbindung über Generationen hinweg. Ob als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, unselbständige Stiftung oder Familienstiftung: Die Gestaltung der Satzung entscheidet über Zweckerfüllung und Steuerstatus.
Unsere Leistungen
- Beratung zur Wahl der geeigneten Stiftungsform (rechtsfähig / unselbständig / gemeinnützig / privatnützig)
- Errichtungsurkunde, Satzung und Anerkennungsverfahren
- Gemeinnützigkeitsrechtliche Gestaltung und Abstimmung mit Finanzamt
- Organverfassung: Vorstand, Kuratorium, Beirat — Kompetenzen, Vergütung, Haftung
- Vermögensverwaltungsrichtlinien, Anlageausschüsse, Nachhaltigkeitskriterien
- Stiftungsaufsicht: Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, Jahresabschlüsse, Änderungsgenehmigungen
Zusammenarbeit mit Steuerberatern
Stiftungsrecht ist ohne Steuerrecht nicht denkbar. Wir arbeiten eng mit den Steuerberatern des Mandanten zusammen — oder empfehlen erprobte Kolleginnen und Kollegen aus unserem Netzwerk.