Diese Seite ist für den Schritt nach dem kostenfreien Erstgespräch gedacht: Sie beauftragen die außergerichtliche Rückforderung zum Festpreis von 1.000 € (brutto) je Vertrag. Die Vergütungsvereinbarung wird unten mit Ihren Angaben ausgefüllt, Sie erhalten sie zusammen mit den Mandatsbedingungen sofort per E-Mail (Textform). Das Mandat kommt mit unserer Annahmebestätigung zustande; wir werden nach Zahlungseingang tätig.

Ihre Angaben

Alle Felder werden in die Vergütungsvereinbarung übernommen. Bitte so, wie die Angaben im Coaching-Vertrag stehen.

Vergütungsvereinbarung nach § 3a Abs. 1 RVG

Der folgende Text ist die vollständige Vergütungsvereinbarung. Blau hinterlegte Stellen werden aus Ihren Angaben oben übernommen.

zwischen
Rechtsanwalt Daniel Wagner, Kanzlei EASTKAP, Kiehlufer 9, c/o Zelle, 12059 Berlin — nachfolgend „Rechtsanwalt“ —
und
, — nachfolgend „Mandant“ —

§ 1 · Mandatsgegenstand

Der Mandant beauftragt den Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Wahrnehmung seiner Interessen in folgender Angelegenheit: . Bei mehreren Verträgen bildet jeder Vertrag ein eigenes Modul.

Die Tätigkeit umfasst:

  • die vollständige Prüfung des Vertrages, der Belege und der Gesamtumstände,
  • die Prüfung des richtigen Anspruchsgegners und des ZFU-Status des Anbieters,
  • die Erstellung und Versendung des anwaltlichen Schreibens sowie die außergerichtliche Korrespondenz,
  • den ersten Vergleichsversuch bzw. die Abwehr von Gegenforderungen,
  • die Auslagen für Porto, Telekommunikation und Kopien.

Eine gerichtliche Tätigkeit (Klage, Mahnverfahren, Berufung, Zwangsvollstreckung) ist von dieser Vereinbarung nicht umfasst; sie wird gesondert vereinbart und mindestens nach dem RVG abgerechnet (§ 49b Abs. 1 BRAO).

§ 2 · Vergütung

Für die in § 1 beschriebene Tätigkeit wird ein Festpreis in Höhe von

(in Worten: Euro; Umsatzsteuer fällt nicht an, Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG) vereinbart — .

Die Vergütung ist in voller Höhe mit Abschluss dieser Vereinbarung fällig und im Voraus zu zahlen. Der Rechtsanwalt wird erst nach vollständigem Zahlungseingang tätig.

Bei Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung des Mandanten erfolgt die Abrechnung unmittelbar mit dem Versicherer; ein Eigenanteil entsteht für den Mandanten in diesem Fall nur, soweit der Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vorsieht.

Endet das Mandat nach der Prüfphase — etwa weil die Prüfung ergibt, dass eine Durchsetzung nicht sinnvoll ist —, rechnet der Rechtsanwalt nach dem tatsächlichen Aufwand ab und erstattet den überschießenden Betrag.

§ 3 · Hinweis nach § 3a Abs. 1 Satz 3 RVG

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass die vereinbarte Vergütung höher sein kann als die gesetzliche Vergütung nach dem RVG. Im Obsiegensfall erstattet die unterliegende Gegenseite regelmäßig nur die gesetzliche Vergütung; die Differenz trägt der Mandant selbst. Außergerichtliche Kosten sind darüber hinaus möglicherweise gar nicht erstattungsfähig, weil der Verzug der Gegenseite erst durch das anwaltliche Schreiben begründet wird. Der Mandant erkennt diesen Hinweis ausdrücklich an.

§ 4 · Kostenerstattung im Obsiegensfall

Im Falle einer ganz oder teilweise erfolgreichen Durchsetzung der Forderung verbleibt eine erhaltene Kostenerstattung der Gegenseite oder eine Versicherungsleistung beim Rechtsanwalt, soweit sie zur Tilgung der vereinbarten Pauschale dient. Hat der Mandant die Pauschale bereits gezahlt, wird die erhaltene Kostenerstattung an den Mandanten ausgekehrt.

§ 5 · Prüfungsvorbehalt

Die rechtliche Bewertung erfolgt nach vollständiger Prüfung der Unterlagen. Sie kann von einer ersten Einschätzung abweichen — auch zu Ungunsten des Mandanten. Das im Erstgespräch besprochene konkrete Risiko (insbesondere etwaige Gegenforderungen des Anbieters aus noch offenen Raten) wird vom Rechtsanwalt in der Annahmebestätigung zu dieser Vereinbarung beziffert.

§ 6 · Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Rechtsanwalts für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit wird durch diese im Einzelfall in Textform getroffene Vereinbarung auf 250.000,00 € je Schadensfall begrenzt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BRAO; Höhe der Mindestversicherungssumme nach § 51 Abs. 4 S. 1 BRAO). Diese Einzelfallvereinbarung geht der Haftungsbeschränkung in den Allgemeinen Mandatsbedingungen vor. Die Begrenzung gilt nicht für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Begrenzung wurde zwischen den Parteien individuell ausgehandelt.

§ 7 · Einsatz von KI-Systemen

Der Rechtsanwalt setzt bei der Mandatsbearbeitung KI-gestützte Systeme ein, um Recherche und Entwurfserstellung zu beschleunigen. Die anwaltliche Prüfung, Verantwortung und Freigabe verbleiben ausnahmslos beim Rechtsanwalt. Der Mandant willigt in den Einsatz solcher Dienstleister ein, soweit dieser unmittelbar diesem Mandat dient (§ 43e Abs. 5 BRAO). Die Dienstleister sind nach § 43e Abs. 2, 3 BRAO sorgfältig ausgewählt und in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet; Mandantendaten werden vor der Übermittlung an externe Systeme anonymisiert, soweit die Bearbeitung dies zulässt. Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

§ 8 · Einbeziehung der Mandatsbedingungen

Ergänzend gelten die Allgemeinen Mandatsbedingungen der Kanzlei EASTKAP in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung; sie sind dieser Vereinbarung als Anlage beigefügt und Bestandteil des Vertrages. Ist der Mandant Verbraucher (§ 13 BGB) und wurde der Vertrag ausschließlich mit Fernkommunikationsmitteln geschlossen, gilt ergänzend § 9 dieser Vereinbarung.

§ 9 · Widerrufsrecht und vorzeitiger Beginn der Tätigkeit

(1) Ist der Mandant Verbraucher (§ 13 BGB) und wurde dieser Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen, steht ihm ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Es gilt die Widerrufsbelehrung in Anlage 1 der Allgemeinen Mandatsbedingungen; sie wurde dem Mandanten vor Vertragsschluss in Textform übermittelt.

(2) Der Mandant verlangt ausdrücklich, dass der Rechtsanwalt mit der Ausführung der Tätigkeit bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.

(3) Der Mandant bestätigt seine Kenntnis davon, dass er dem Rechtsanwalt bei Ausübung des Widerrufsrechts Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung schuldet (§ 357a Abs. 2 BGB) und dass sein Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Leistung durch den Rechtsanwalt erlischt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB).

(4) Die Erklärungen nach den Absätzen 2 und 3 sind gesondert zu bestätigen (eigenes Kontrollkästchen unten). Ohne diese gesonderte Bestätigung beginnt der Rechtsanwalt erst nach Ablauf der Widerrufsfrist mit der Tätigkeit.

§ 10 · Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Diese Vereinbarung wird in Textform geschlossen; jede Partei erhält den vollständigen Text per E-Mail.

Fassung F-2.1 (Online) · Stand 10.09.2026

Festpreis gesamt: 1.000 € (brutto, keine Umsatzsteuer nach § 19 UStG)

Ihre Erklärungen

Jede Erklärung ist erforderlich. Sie entsprechen den Unterschriften auf der Papierfassung.

Nach dem Absenden erhalten Sie sofort eine E-Mail mit dem vollständigen Vertragstext und den Mandatsbedingungen (PDF). Auf der nächsten Seite können Sie den Festpreis direkt bezahlen — per PayPal oder Überweisung. Die Vollmacht senden wir Ihnen zur Unterschrift zu.