Online-Coachings, Mentorings und „Masterclasses“ sind rechtlich häufig Fernunterricht. Ohne Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) kann ein solcher Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig sein — gezahltes Geld kann dann zurückgefordert werden, offene Raten können entfallen. Der Bundesgerichtshof hat das 2025 bestätigt und 2026 präzisiert. Diese Übersicht führt zu allen Beiträgen, die wir dazu pflegen — jeder mit Stand-Datum und Fundstellen. Der Einstieg für den eigenen Fall ist der kostenfreie Selbstcheck.

Vorgehen und Kosten

Selbstcheck und 15-minütiges Erstgespräch sind kostenfrei. Bei Erfolgsaussicht übernehmen wir die außergerichtliche Rückforderung zum Festpreis von 1.000 € (brutto) je Vertrag — vorab schriftlich fixiert; mit Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel der Versicherer die Kosten. Unterlagen: Checkliste · Upload · Mandat online: eastkap.de/mandat. Leistungsseite: Coaching-Rückabwicklung.

Stand: 16. September 2026. Pflege: bei jeder neuen BGH-Entscheidung, sonst vierteljährlich.