Wer aus einem teuren Coaching-Vertrag heraus will, denkt zuerst an die Kündigung. Oft ist das der schwächere Hebel: Eine Kündigung wirkt nur für die Zukunft — bereits gezahltes Geld bleibt beim Anbieter, und je nach Vertrag laufen Zahlungspflichten bis zum Laufzeitende weiter. Bevor Sie kündigen, lohnt deshalb eine andere Frage: Ist der Vertrag überhaupt wirksam?

Der stärkere Hebel: Nichtigkeit nach FernUSG

Strukturierte Online-Coachings mit überwiegend aufgezeichneten Inhalten und Lernerfolgskontrolle sind rechtlich häufig Fernunterricht. Ohne staatliche ZFU-Zulassung ist ein solcher Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig (BGH, 12.06.2025 – III ZR 109/24) — mit der Folge, dass Sie nicht nur nichts mehr zahlen müssen, sondern bereits Gezahltes zurückfordern können (§ 812 BGB). Eine Kündigung ist dann gar nicht nötig. Das gilt auch für Gründer und Unternehmer. Ob Ihr Format erfasst ist, klärt unser kostenloser 2-Minuten-Check; den ZFU-Status Ihres Anbieters prüfen Sie über den Anbieter-Check.

Wenn das FernUSG nicht greift: die klassischen Wege

Reines Live-Coaching mit echter Fragemöglichkeit fällt nach BGH III ZR 137/25 (05.02.2026) regelmäßig nicht unter das FernUSG. Dann bleiben — je nach Einzelfall — andere Ansatzpunkte: Widerruf bei Fernabsatzverträgen, wenn nicht oder fehlerhaft belehrt wurde (die Frist beginnt dann nicht zu laufen); Anfechtung bei Täuschung über wesentliche Umstände, etwa unhaltbare Erfolgsversprechen; die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund; und die AGB-Kontrolle überlanger Laufzeit- oder Vorauszahlungsklauseln. Welcher Weg trägt, hängt von Vertragstext und Umständen ab — hier ist die Einzelfallprüfung unverzichtbar.

Praktisch wichtig: Lastschrift und Inkasso

Eine laufende SEPA-Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen nach Belastung über Ihre Bank zurückgeben. Inkasso-Schreiben sollten Sie nicht ungeprüft bezahlen — ist der Vertrag nichtig, besteht die Forderung nicht; das gilt auch gegenüber Inkassodiensten und Forderungskäufern. Reagieren sollten Sie trotzdem: Fristen notieren, nichts anerkennen, prüfen lassen.

Vorgehen und Kosten

Check und 15-Minuten-Erstgespräch sind kostenfrei. Bei Erfolgsaussicht folgt die schriftliche Erstprüfung (149 € brutto, bei Beauftragung voll angerechnet), dann die außergerichtliche Rückforderung zum Festpreis von 1.000 € (brutto) je Vertrag — mit Rechtsschutz meist ohne Eigenanteil. Details: Coaching-Rückabwicklung · Unterlagen-Checkliste.

Stand: August 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Fundstellen: BGH III ZR 109/24 (12.06.2025); BGH III ZR 137/25 (05.02.2026); §§ 7, 12 FernUSG; § 812 BGB.

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